Wir Sind Europa startete 2001 eine parlamentarische Initiative gegen die siebenjährige Übergangsfrist für die Mobilität von
ArbeitnehmerInnen aus den Beitrittskandidatenländern. Der Nationalrat wird aufgefordert, das Fremdengesetz und das AusländerInnenbeschäftigungsgesetz so zu novellieren, dass den ArbeitnehmerInnen
aus den Kandidatenländern mit dem EU-Beitritt der Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt gewährt wird.
Wir Sind Europa hat zahlreiche Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens aus den Bereichen Wirtschaft, Medien und Kultur
um Unterstützung der BürgerInnen-Initiative ersucht. Bisher freuen wir uns über die Unterschriften von:
Timna Brauer, Künstlerin
Dr. Barbara Coudenhove-Kalergi, Journalistin
Ing. Willi Dörflinger, Vorstandsvorsitzender der AT & S AG
Barbara Frischmuth, Schriftstellerin
Dr. Hans Peter Haselsteiner, Vorstandsdirektor der Bau Holding AG
Mag. Wilhelm Hemetsberger, Vorstandsdirektor der Bank Austria AG
Dr. Alexander Hoyos, Aufsichtsratsvorsitzender der Allianz Elementar Versicherungs AG
Gérard Mortier, Direktor der Salzburger Festspiele
Mag. Helmut Peter, Präsident der Österreichischen Hoteliersvereinigung
Komm.-Rat Kuno Riedmann, Direktor der Wirtschaftskammer Vorarlberg
Dr. Heide Schmidt, Institut für eine offene Gesellschaft (IOGE)
Mag. Klaus Sernetz, Vorstandssprecher der VA Tech ELIN EBG GmbH
Dr. Harald Sommerer, Finanzvorstand der AT & S AG
Christiane Wenckheim, Vorstandsdirektor der Ottakringer Brauerei AG
Wir Sind Europa begründet die Initiative mit einer Studie der Wirtschaftskammer, die für die nächsten Jahre einen
dringenden Arbeitskräftebedarf vor allem im qualifizierten Bereich voraussagt. Die langfristige demografische Entwicklung ist ebenfalls besorgniserregend. Ohne substantielle Zuwanderung wird die
österreichische Bevölkerung im Erwerbsalter bis 2030 um 360.000 Personen zurückgehen. Die absehbaren Folgen sind massive Probleme für das Pensions- und Krankenversicherungssystem.
Wir Sind Europa tritt auch für die Chancengleichheit in der Europäischen Union ein. Durch die Verweigerung der
europäischen Grundfreiheit der Personenfreizügigkeit werden die Kandidatenländer zu EU-Mitgliedern zweiter Klasse. Diese Spaltung der Europäischen Union muss verhindert werden, indem das
Gemeinschaftsrecht als Ganzes sofort ab dem Beitritt für alle Mitgliedsstaaten gleichermaßen gilt.