Was bringt der Reformvertrag?
Gleichzeitig mit dem Europäischen Rat von Lissabon, auf dem sich die Staats- und Regierungschefs auf den Reformvertrag einigten, veranstaltete Wir Sind Europa am 18. Oktober 2007 exklusiv für seine Mitglieder einen Jour Fixe, bei dem uns die Europarechtsexpertin Dr. Anna-Muner-Bretter aus dem
Lebensministerium das neue Vertragswerk vorstellte.
Zu Beginn bedauerte die Referentin die teilweise oberflächliche Medienberichterstattung in Österreich, anlässlich des Europäischen Rates vom Juni 2007, bei dem bereits viele
Eckpfeiler des Reformvertrages festgelegt wurden. Als wesentlichste Erfolge sah sie die einheitliche Rechtspersönlichkeit, die Rechtsverbindlichkeit der Grundrechts-Charta (mit den bedauerlichen
Ausnahmen für Großbritannien und Polen), die verstärkte Einführung von qualifizierten Mehrheitsentscheidungen, was auch mehr Mitentscheidung für das Europäische Parlament bedeutet und die
BürgerInnen-Initiative. Auf der Negativseite sah Frau Dr. Muner besonders Abkehr von der Konvents-Methode, die wesentlich transparenter ist als die klassische Regierungskonferenz. Den in den
Medien so häufig kolportierten Ausnahmen für Polen (Beibehaltung der Einstimmigkeit bei besonderen Fragen) maßen alle Beteiligten wenig praktische Bedeutung bei. Die Stärkung des Europäischen
Rates und dessen Verschränkung mit der Europäischen Kommission über den Hohen Vertreter für die Außenpolitik, der gleichzeitig Vizepräsident der EK ist, lässt viele Entwicklungen zu. Einerseits
kann es sich um einen Klub der „Big Boys“ handeln, der alle Entscheidungen für sich beansprucht, andererseits kann man darin auch die Keimzelle einer gemeinsamen europäischen Regierung
sehen.
Wir Sind Europa zieht folgende Schlüsse:
Margareta Stubenrauch, 22. Oktober 2007